Semesterstart SoSe 2020 ab 06.04.2020 (Lehrveranstaltungen und Prüfungen).

20.03.2020 -  

Corona-​Virus: Start des Sommersemesters in Sachsen-​Anhalt wird auf 06. April verschoben.

COVID-19: Informationen für alle FVST´Studierenden vom Dekan der FVST, Prof. Dr.-Ing. Dominique Thévenin

Weitere Informtionen:

https://www.ovgu.de/corona.html

https://mw.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/corona-virus-start-des-sommersemesters-in-sachsen-anhalt-wird-auf-20-april-verschoben/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=33860b68affd22a372ed8f4bda2d2db9

Aktuelles

 

Die Ausländerbehörde ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie ab dem 18.03.2020 b.a.w. geschlossen.

Die Bearbeitung Ihrer Anträge erfolgt jedoch weiterhin. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis senden Sie uns bitte per Post bzw. per E-Mail abh@ewo.magdeburg.de zu oder werfen Sie diese vor der Eingangstür der Ausländerbehörde befindlichen Briefkasten
  • Die Fortgeltung Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen dann per Post zugesandt.
  • Verlängerungen von Duldungen/ Gestattungen werden in Ihrer Unterkunft ausgegeben bzw. ebenfalls per Post übersandt
  • Verpflichtungserklärungen, Passüberträge entfallen derzeit
  • Beratungen erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Emailkontakt. Bitte wenden Sie sich dazu in dringenden unabweisbaren Fällen an das Postfach abh@ewo.magdeburg.de oder telefonisch an Ihre/n Sachbearbeiter/in.

Die Ausgabe von bereits bestellten eAT’s und Reiseausweisen erfolgt zunächst weiterhin in der Ausländerbehörde. Bitte sprechen Sie zu Ihrem Termin vor.

Die Maßnahmen dienen zu Ihrer und unserer Gesundheit. Wir danken für Ihr Verständnis.

Ausländer, deren Aufenthaltserlaubnisse in den kommenden Wochen ablaufen, können einen Verlängerungsantrag schriftlich per Post oder per Mail abh@ewo.magdeburg.de bei der ABH stellen. Die schriftlichen Anträgen werden, dann hier entsprechend aufgenommen und bearbeitet. Soweit erforderlich (Ablauf der AE in wenigen Tagen oder Wochen) werden Fortgeltungsbescheinigungen ausgestellt und dem Antragsteller übersandt. Die Ausstellung eines neuen eAT kann jedoch erst erfolgen, wenn eine persönliche Vorsprache zur Abgabe der biometrischen Daten und der Identitätsprüfung erfolgt ist. Dazu werden allen Antragstellern zu gegebener Zeit Termine übersandt.

Ausländer, deren AE bis zum 30.04. oder kürzer gültig ist, werden, soweit noch keine Antragstellung erfolgte, durch die ABH in den nächsten Tagen angeschrieben und erhalten ebenfalls eine Fortgeltungsbescheinigung. Mit einer Fortgeltungsbescheinigung gilt die bisherige AE fort.

Alle anderen Aufgaben wie vor Ort Beratungen, Verpflichtungserklärungen, Passüberträge usw. können derzeit nicht erfolgen.
Die ABH ist jederzeit per Mail bzw. über die Ihnen bekannten Telefonnummern zu erreichen. Wir versuchen alle Anfragen zeitnah zu beantworten.

Ich wünsche uns allen viel Kraft und Durchhaltevermögen in den kommenden Tagen und Wochen und bleiben Sie gesund!

Letzte Änderung: 10.11.2021 - Ansprechpartner: Webmaster