Mitglieder des Prüfungsausschusses

Für die Studiengänge: VT, UEPT, CIW: MSPG, WVET, NES, CEE, PSEE
Vorsitzende
Prof. Dr. rer. nat. Franziska Scheffler
Gebäude 16 | Raum 111
Tel.: +49 (0) 391-67-58824
franziska.scheffler@ovgu.de

Stellvertretung
Prof. Dr.-Ing. Udo Reichl
Gebäude 25 | Raum 112
Tel.: +49 (0) 391-67-58402
udo.reichl@ovgu.de

Studentische Mitglieder
Elisa Kipper
Fachschaftsrat FVST
Gebäude 18 | Raum 217
fachschaft@ovgu.de
Tel.: +49 (0) 391-67-51778

 

 

Für den Studiengang SGA

Vorsitzende
Prof. Dr.-Ing. Ulrike Ahlers
Hochschule Magdeburg-Stendal
Gebäude 7 | Raum 1.16
Tel.: +49 (0) 391-886-4238
ulrike.ahlers@hs-magdeburg.de

Stellvertretung
Prof. Dr. rer. nat. Franziska Scheffler
Gebäude 16 | Raum 111
Tel.: +49 (0) 391-67-58824
franziska.scheffler@ovgu.de

Studentische Mitglieder
Elisa Kipper
Fachschaftsrat FVST
Gebäude 18 | Raum 217
fachschaft@ovgu.de
Tel.: +49 (0) 391-67-51778

 
Für den Studiengang BSYT
Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Udo Reichl
Gebäude 25| Raum 112
Tel.: +49 (0) 391-67-58402
udo.reichl@ovgu.de

Stellvertretung
Prof. Dr.-Ing. Achim Kienle
Gebäude 7 | Raum 101
Tel.: +49 (0) 391-67-58523
achim.kienle@ovgu.de
Studentische Mitglieder
Elisa Kipper
Fachschaftsrat FVST
Gebäude 18 | Raum 217
fachschaft@ovgu.de
Tel.: +49 (0) 391-67-51778

 

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses

Gesetzlicher Auftrag der Prüfungsausschüsse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung, §§ 39 Abs.1 S.1,48 Abs.1 BBiG und §§ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Prüfungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, § 46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
  • die Beschließung der Prüfungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung, § 18 Abs. 1 MPO.
  • die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt,  § 42 Abs. 1 BBiG
  • die Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung, § 42 Abs. 1 BBiG
  • die Feststellung des Prüfungsergebnisses und dessen Niederschrift, § 26 Abs. 1 MPO.
  • das Ausstellen einer Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen, § 26 Abs. 3 MPO (BBiG).
  • die Anfertigung einer Niederschrift der Prüfung.

Mit diesen Aufgaben sind natürlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Geschäftsführung des Prüfungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zuständigen Stelle wahrgenommen. Hierzu gehören beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollführung bei Ausschusssitzungen und die Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses. 

Letzte Änderung: 17.11.2021 - Ansprechpartner: Manuela Dullin