Mitglieder des Prüfungsausschusses
Für die Studiengänge: VT, UEPT, CIW: MSPG, WVET, NES, CEE, PSEE | |
Vorsitzende Prof. Dr. rer. nat. Franziska Scheffler Gebäude 16 | Raum 111 Tel.: +49 (0) 391-67-58824 franziska.scheffler@ovgu.de |
Stellvertretung Prof. Dr.-Ing. Udo Reichl Gebäude 25 | Raum 112 Tel.: +49 (0) 391-67-58402 udo.reichl@ovgu.de |
Studentische Mitglieder |
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Für den Studiengang SGA |
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Vorsitzende Prof. Dr.-Ing. Ulrike Ahlers Hochschule Magdeburg-Stendal Gebäude 7 | Raum 1.16 Tel.: +49 (0) 391-886-4238 ulrike.ahlers@hs-magdeburg.de |
Stellvertretung Prof. Dr. rer. nat. Franziska Scheffler Gebäude 16 | Raum 111 Tel.: +49 (0) 391-67-58824 franziska.scheffler@ovgu.de |
Studentische Mitglieder |
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Für den Studiengang BSYT | |
Vorsitzender Prof. Dr.-Ing. Udo Reichl Gebäude 25| Raum 112 Tel.: +49 (0) 391-67-58402 udo.reichl@ovgu.de |
Stellvertretung Prof. Dr.-Ing. Achim Kienle Gebäude 7 | Raum 101 Tel.: +49 (0) 391-67-58523 achim.kienle@ovgu.de |
Studentische Mitglieder Elisa Kipper Fachschaftsrat FVST Gebäude 18 | Raum 217 fachschaft@ovgu.de Tel.: +49 (0) 391-67-51778 |
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses
Gesetzlicher Auftrag der Prüfungsausschüsse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung, §§ 39 Abs.1 S.1,48 Abs.1 BBiG und §§ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Prüfungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind.
Dazu gehören insbesondere:
- die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, § 46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
- die Beschließung der Prüfungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung, § 18 Abs. 1 MPO.
- die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Feststellung des Prüfungsergebnisses und dessen Niederschrift, § 26 Abs. 1 MPO.
- das Ausstellen einer Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen, § 26 Abs. 3 MPO (BBiG).
- die Anfertigung einer Niederschrift der Prüfung.
Mit diesen Aufgaben sind natürlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Geschäftsführung des Prüfungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zuständigen Stelle wahrgenommen. Hierzu gehören beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollführung bei Ausschusssitzungen und die Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses.