Ablauf Zulassung zur Promotion

Bitte informieren Sie sich zunächst in der Promotionsordnung der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik über alle Regularien.

 

Antrag auf Zulassung

durch den/die Promotionsinteressierte/n

  • Die Voraussetzung für die Zulassung regelt die Promotionsordnung.
  • Wenden Sie sich zur Klärung offener Fragen bezüglich der Formalitäten an das Dekanat.
  • Darüber hinaus ist bei ausländischen Hochschulabschlüssen die Äquivalenzprüfung durch K31 erforderlich.

 

Zeitpunkt

  • Empfehlenswert ist die Antragstellung zu Beginn des Promotionsverfahrens zur Abklärung der Voraussetzungen.
  • Spätestens hat die Beantragung zur Sitzung des turnusmäßigen nächsten Fakultätsrates vor Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erfolgen.

 

Einzureichende Unterlagen

Immatrikulation als Promotionsstudierende/r: Einreichung der Unterlagen im Studierendensekretariat (K31)

Ohne Immatrikulation: Einreichung der Unterlagen im Dekanat der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik

  • mit Abschluss in Deutschland:
    • Formblatt zur Registrierung als Doktorand/in (deutsch oder englisch)
    • Kopien bzw. Scans aller Hochschulabschlüsse (Urkunde und Zeugnis); in Einzelfällen sind beglaubigte Kopien erforderlich; Abschlüsse an der OVGU werden intern geprüft
  • mit Abschluss im Ausland:

 

Formale Vorprüfung des Antrages

durch das Dekanat bzw. den/die Promotionsbearbeiter/in der OVGU

  • Internationale Abschlüsse: Äquivalenzprüfung des Abschlusses durch das Studierendensekretariat (K31),
  • Inländische und geprüfte internationale Abschlüsse: Abgleich erforderlicher Abschluss und Abschlussnote gemäß Promotionsordnung.

 

Entscheidung über Zulassung

durch den Fakultätsrat

  • Beschlussfassung auf der turnusmäßigen nächsten Sitzung des Fakultätsrates,
  • Information des Promotionsinteressierten über Entscheidung des Fakultätsrates.

 

Letzte Änderung: 12.11.2023 - Ansprechpartner: Webmaster